Wer kennt die Situation nicht: Der lang ersehnte Urlaub im warmen Süden ist gebucht, alle wichtigen Reisevorbereitungen wurden getroffen, aber kurz vor Reiseantritt macht Ihnen eine Erkältung oder eine unerwartete Sportverletzung einen Strich durch die Rechnung. Wenn Sie dann keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie in der Regel Ihren gebuchten Urlaub trotzdem bezahlen oder zumindest anteilig dafür aufkommen.

Der Versicherungsumfang, also die tatsächlich versicherten Leistungen, hängt stark vom jeweiligen Anbieter Ihrer Reiserücktrittsversicherung ab. Dazu müssen Sie sich umfassend informieren. Wichtig sind jedoch nicht nur die Leistungen, sondern auch die entsprechenden Bedingungen. continue reading…