Die Private Krankenversicherung ist eine Absicherung gegen Kosten, die aus Krankheiten oder Unfällen herrrühren aus diesen Tatsachen heraus entstehen vorbeugende und diagnostische Gesundheitsmaßnahmen, die recht kostenintensiv sind.
Um diese Kosten abzudecken, hat man in Deutschland die Private Krankenversicherung. Es gibt in Deutschland verschiedene Anbieter dieser Versicherung, auch verschiedene Konditionen und Annahmevoraussetzungen bei den jeweiligen Unternehmungen.
Im Allgemeinen ist ein Vertragsabschluß abhängig vom Gesundheitszustand und vom Alter des Vertragsnehmers. In erster Linie werden Personen versichert, die durch eine gesetzliche Krankenversicherung keine Deckung erhalten. Dies gilt insbesondere für verschiedene Berufsgruppen.
Gestützt ist das System der Krankenversicherungen auf Beitragszahler und die Deckung der Ausgaben durch die erhobenen Beitragssätze mit den daraus gefolgerten Beitragszahlungen.
Bei der Privaten Krankenversicherung ist Grundlage eine einkommensunabhängige Versicherungsprämie. Der jeweilige Beitrag wird bei Vertragsabschluß festgesetzt und richtet sich nach festgelegten Kriterien. Zu diesen Kriterien gehören beispielsweise das Eintrittsalter, das Geschlecht, gewünschte tarifliche Leistungen, der Gesundheitszustand des Interessenten und die allgemeine Kostensteigerung. Unter tariflichen Leistungen versteht man zum Beispiel der Wunsch nach einer Chefarztbehandlung oder nach einem Einzelzimmer bei einem Klinikaufenthalt. Die allgemeine Kostensteigerung beinhaltet unter anderem den medizinischen Fortschritt, die gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen.
Grundgedanke der Altersrückstellungen in der Privaten Kranknversicherung ist es, der Beitragsentwicklung im Alter entgegnzuwirken.
Statistische Angaben belegen, daß Kosten im Gesundheitssystem durch das hohe Alter der “Alten” und den medizinischen Fortschritt steigen. Das wichtigste Kriterium bei der Wahl der Privaten Krankenversicherung ist die Stabilität der Beiträge über längere Zeit.
Unternehmen der Privaten Krankenversicherung, auch als Versicherer bezeichnet, können eine Aktiengesellschaft sein oder ein sogenannter Versicherungverein auf Gegenseitigkeit. Beide Unternehmungen arbeiten gewinnorientiert. Gewinne der Aktiengesellschaft erhalten die beteiligten Aktionäre, beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit bleiben die Gewinne allerdings im Topf der Vesicherungsgemeinschaft.
Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen arbeiten Private Krankenversicherungen auf folgenden Abrechnungsgrundlagen. Man unterscheidet zwischen ambulanten uns stationären Leistungen. Ambulante Behandlungen werden über eine Rechnung, welche der Versicherte nach dem Arztbesuch erhält, abgerechnet. Diese Rechnung stellt der Arzt direkt aus oder ein durch den Arzt beauftragtes Abrechnungsunternehmen. Rezepte werden vom Versicherten bei der Privaten Krankenversicherung abgerechnet.
Bei einer stationären Behandlung bei Krankenhausaufenthalt entstehen ebenfalls Kosten verschiedener Art, welche abgerechnet werdn müssen. Die Klinik rechnet im allgemeinen direkt die Kosten mit der Privaten Krankenversicherung ab. Dazu muß der Patient auch wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung die entsprechende Chipkarte der Versicherung vorlegen. Aus dieser Versicherungskarte gehen die vertraglich vereinbarten Begünstigungen der Versicherung hervor.
Da es eine Vielzahl von Versicherern gibt, variieren auch die tariflichen Leistungen der einzelnen Gesellschaften. Zu diesen Leistungen gehören im Speziellen Ein- oer Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung, Chefarztbehandlung, freie Wahl der Klinik, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen, Psychotherapie, Sehhilfen und alternative Heilverfahren. Ebenfalls werden zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie für den Versicherten geleistet.
Jeder Versicherungsnehmer oder Interessent sollte gut seine persönliche Situation bedenken und sich im Vorfeld mehrfach beraten lassen. Da die Leistungen der Versicherungen und die einzuzahlenen Beiträge doch sehr voneinander abweichen, ist eine vorherige Abklärung nötig, ehe der Vetrag geschlossen wird. Bietet die gesetzliche Krankenversicherung einen beitragsfreien Versicherungsschutz für Familienangehörige, so ist bei der Privaten Krankenversicherung jedes Familienmitglied beitragspflichtig. Die quartalsmässige Praxisgebühr muß der Versicherungsnehmer der Privaten Krankenversicherung nicht entrichten , viele vorhin genannte Leistungen werden vollständig bezahlt und können auch in höherer Qualität vom Patienten genutzt werden. Versicherte der Privaten Krankenversicherung können bei Unzufriedenheit nur zur gesetzlichen Krankenversicherung nur mit großen finanziellen Einbußen wechseln. Zu erbringende Leistungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung durch das Sozialgesetzbuch geregelt, so zum Beispiel Leistungen der Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Abschnitt 5. Private Krankenversicherer geben ihre Leistungen durch sich selbst vor, weil sie gewinnorientiert arbeiten. Dies sollte nur eine kleine Auswahl von Fakten sein, die zu beachten wären.
Die Gesundheitsreform 2006 strebt einen höheren Wettbewerb zwischen den Krankenkassensystemen an. Dies soll im weiteren Verlauf wesentliche Vorteile für den Versicherten bringen, den Patienten eine bessere Versorgung garantieren und die gesundheitliche Betreuung in Deutschland verbessern.
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