Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung leistet nicht nur vor Antritt der Reise, sondern auch noch während der Reise, also geeignet für die normale Urlaubsreise.

Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruchversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruch leistet nur bis zum Antritt der Reise und ist zum Beispiel für einen einfachen Flug geeignet.

Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen, abzüglich des Selbstbehaltes, den Reisepreis oder die dafür anfallenden Stornokosten, die Ihnen bei Nichtantritt einer Reise berechnet werden.

Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt
Wenn Sie sich für eine Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt entscheiden werden die Kosten für den Nichtantritt der Reise vollständig vom Versicherer übernommen.

Reiserücktrittsversicherung als Einmalversicherung
Über diese Reiserücktrittsversicherung ist nur die angegebene Reise versichert.
Es wird nur eine Reise mit einer Reiserücktrittsversicherung abgesichert, für nur eine Reise geeignet.

Reisrücktrittsversicherung als Jahresversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung als Jahresreiserücktrittsversicherung sichert alle Reisen innerhalb eines Jahres ab, jeweils bis zur vereinbarten Höchstreisepreisgrenze. Diese lohnt sich meist für “Vielreisende”, in Einzelfällen jedoch auch schon bei einer Reise pro Jahr.

Reisrücktrittsversicherung für Schiffsreisen
Für Schiffsreisen gelten in der Reiserücktrittsversicherung höhere Beiträge, da die Veranstalter bei einer Stornierung sehr hohe Stornokosten berechnen. Deshalb empfiehlt es sich besonders hier eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Wichtig: Segeltörns und Yachtcharter sind oft nicht mitversichert.